ANNOTOPIA

Grundgesetz

noa, als Veranstalter, ist bemüht, Sicherheit sowie Spaß und Vergnügen für Besucher und alle Aktiven unter einem Dach zu vereinen. Jeder Mitwirkende kann zum Gelingen des Festes beitragen, wenn er sich an unseren Richtlinien orientiert. Alle Beteiligten verpflichten sich, die erfolgreiche Durchführung des Festivals zu fördern und nach besten Kräften zu unterstützen. Sie sichern zu, sich bei der Darstellung ihres Gewerbes, Handwerks, Handels und in der Darstellung ihrer Person an den Vorlagen / Überlieferungen der jeweiligen zeitlichen Epochen zu orientieren.

 Im Voraus vielen Dank für die Beachtung unseres Grundgesetzes. Wir wünschen allen Besuchern und Mitwirkenden einen angenehmen Aufenthalt und ein schönes Fest!

 Aufbau der Marktstände / Lager / …
Der Aufbau bzw. der Bezug der Stände und der Lager ist jeweils ab zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn um 15 Uhr möglich. Ansonsten gelten folgende Aufbauzeiten: 9 Uhr bis 22 Uhr
Unsere Markt- und Lagermeister sind zu den vorgegebenen Aufbauzeiten anwesend, um die entsprechenden Stand- und Lagerplätze abzusprechen bzw. zuzuweisen.
Zugelassen werden nur dem Event angemessene Zelte & Verkaufsstände! Nicht erlaubt sind z.B. Iglu-Zelte oder andere ähnlich moderne Zelte. Sonnensegel sind erlaubt, es gilt der Aufbau wie bei den Zelten.
Der Zeltplatz ist so zu verlassen, wie er zu Anfang des Festivals vorgefunden wurde. Der Aufbau und Bezug der Marktstände inklusive Dekorationen muss am ersten Veranstaltungstag bis spätestens 2 Stunden vor Öffnung abgeschlossen sein!

Abbau der Marktstände / Lager / …
Wenn ANNOTOPIA am letzten Veranstaltungstag abends die Tore schließt, beginnt das Einräumen und der Abbau. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stände und Lager erst dann zusammengeräumt und geschlossen werden, wenn Professor Abraxo zusammen mit dem Marktmeister das Marktgeschehen für beendet erklärt hat. Das gilt auch für das Wegpacken von Gegenständen (Inventar, Ausrüstung) etc.. Eine Verlängerung der Öffnungszeiten behalten wir uns vor. Das Befahren des Geländes ist vor Schließung des Festivals aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Alle zugewiesenen Standplätze (Markt + Heerlager) sind nach dem Abbau in dem Zustand zu verlassen, in dem sie vorgefunden wurden. Es erfolgt eine Abschlusskontrolle durch noa. Für eventuelle Schäden ist der jeweilige Betreiber haftbar.

Abnahme der Marktstände
Die Abnahme der Stände durch noa wird vor Öffnung des Festivals erfolgen; der Zeitpunkt wird frühzeitig angekündigt. Entsprechend müssen alle Gewerbetreibenden anwesend sein und die erforderlichen Unterlagen (Prüfbescheinigungen) vorzeigen. Die erforderlichen Unterlagen sind an der Betriebsstätte aufzubewahren und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen.

Dazu gehören unter anderem folgende Unterlagen:

Flüssiggasanlagen
sind nur in einem ordnungsgemäßen Zustand zu betreiben. Die Anlage muss von einem Gas-Sachverständigen überprüft worden sein. Eine Bescheinigung, die nicht älter als zwei Jahre sein darf, ist an der Betriebsstätte aufzubewahren.

Getränkeschankanlagen
Für nicht fest installierte Getränkeschankanlagen an wechselnden Betriebsstätten ist immer die Abnahmebescheinigung des Sachverständigen an der Betriebsstätte aufzubewahren. Ebenso müssen die Schankbücher (Betriebsbücher) oder entsprechende Formblätter an der Betriebsstätte zur Einsicht vorliegen.

Gesundheitsausweise
Alle Personen, welche mit Lebensmitteln hantieren und diese zubereiten, benötigen einen Gesundheitsausweis. Eine Kopie des Ausweises ist an der Betriebsstätte für jede Person aufzubewahren.

Wichtiger Hinweis: Personen, die keinen Gesundheitsausweis vorlegen können, müssen die Zubereitung von Speisen einstellen.

Fahrzeuge
Kraftfahrzeuge die nicht zu Ausstellungszwecken bzw. zu einer Performance benötigt werden gehören nicht ins Bild des Festivals. Daher sind sie an allen Veranstaltungstagen bis eine Stunde vor Öffnung auf die zugewiesenen Parkplätze zu fahren. Frühestens nach Schließung des Festivals durch die Marktmeister am Sonntag darf der Festivalbereich wieder befahren werden.

Beginn / Öffnungszeiten der Festivals  (unter Vorbehalt)

Freitag, 18 Uhr bis 24 Uhr
Samstag, 11 Uhr bis 24 Uhr
Sonntag, 11 Uhr bis 19 Uhr

Bei gutem Wetter und starkem Besucherandrang ist eine Verlängerung der Öffnungszeiten möglich. Jeweils 30 Min. vor Öffnung haben alle Beteiligten ihre Zeltlager aufzuräumen, d. h. alle Dinge, die das Flair der Veranstaltung stören, sind aus dem Sichtfeld der Besucher zu entfernen (Bierflaschen, Handys, Holzkohletüten, PET-Flaschen, Zigaretten etc.).

Bewerbung / Vertrag
Mit dem Ausfüllen und Unterschreiben der Bewerbung bzw. des Mitwirkenden-Vertrages erkennt der Bewerber das ANNOTOPIA-Grundgesetz formell und verbindlich an. Die Annahme oder Absage der Bewerbung durch noa erfolgt schriftlich per Brief oder e-Mail. Der verbindliche Vertrag zur Teilnahme kommt durch Rückmeldung des Bewerbers per Brief oder e-Mail zustande.

Brennholz
Für die Lager und Handwerker wird Brennholz kostenlos zur Verfügung gestellt. Händlern und Versorgern dagegen wird der in der Anmeldung angegebene Verbrauch zum jeweiligen Beschaffungspreis durch noa in Rechnung gestellt.

Energieversorgung / Strom & Wasser
Strom und Wasser sind an verschiedenen Verteilerstellen im gesamten Veranstaltungsgelände vorhanden. Wasserschläuche und Stromkabel sowie entsprechende Adapter sind selbst mitzubringen (30 bis 50 m bis zum Anschluss) und zu „tarnen“. Verkaufsstände mit Wasser- und Stromverbrauch werden in die Nähe dieser Verteiler gestellt.

Sofern Strom benötigt wird, ist der richtige Anschluss sowie die ungefähre Verbrauchszahl anzugeben. 220 Volt, 16 oder 32 Amp. Sollten keine oder falsche Angaben erfolgen, kann noa die Stellung von Stromanschlüssen nicht gewährleisten. Bitte darauf achten, ob nicht auch normaler Lichtstrom ausreichen würde.

An den Stromverteilern wird von dem durch noa gestellten Elektrikermeister die Speiseleitung angeschlossen, die bis zum Standplatz des Markthändlers führt und dort in die elektrische Anlage mündet. Speiseleitung und elektrische Anlage stehen im Eigentum des Händlers / Versorgers. Sie müssen den einschlägigen Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) und den technischen Anschlussbestimmungen des örtlichen Energieversorgungsunternehmens entsprechen und sind sachgerecht zu benutzen. Weist

eine elektrische Anlage Mängel auf und entspricht nicht mehr den elektrotechnischen Regeln und Vorschriften, ist ihre Verwendung unmittelbar einzustellen.
Der Marktmeister sowie der zuständige Elektrikermeister haben die Pflicht, bei offensichtlichen Fehlern oder Mängeln die Stromzufuhr zu unterbinden, um die Festivalteilnehmer vor Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Bodenverlegte Speiseleitungen sind von dem Markthändler mit stolpersicheren Abdeckungen zu versehen.

Als Endpunkt des im Verantwortungsbereich von noa stehenden Teils der Stromversorgungsanlage gelten die Steckdosen in der Verteileranlage. Von der Steckdose an, also für die gesamte Speiseleitung und für die elektrische Anlage auf dem Standplatz des Händlers/Versorgers, insbesondere für den Zustand, die Verlegung und die Benutzung, haftet der Markthändler.

Schäden, die durch die Verbindung von händlereigenen Strom- und Versorgungseinrichtungen durch die Speiseleitung an der Anschlussanlage entstehen, sind von dem Markthändler zu ersetzen.

Händler und Versorger wird der Stromverbrauch nach einer von noa festgesetzten Pauschale berechnet, die sich nach dem in der Anmeldung angegebenen Verbrauch richtet.
Im Rahmen der Wasserversorgung sind Geka-Kupplungen und für Trinkwasser zugelassene Zuleitungs- und Abwasserschläuche zu verwenden. Andere Anschlüsse sind nicht zugelassen!

Feuer
Beim Umgang und bei Arbeiten mit offenem Feuer und bei der Zubereitung von warmen Speisen ist ein entsprechend geprüfter Feuerlöscher (mind. 6 kg ABC-Pulverlöscher oder 5 kg Kohlendioxidlöscher) mitzubringen und am Stand zu deponieren.

Das Unterhalten einer offenen Feuerstelle (z. B. Lagerfeuer) ist mit noa abzusprechen. Offenes Licht (Kerzen, Öllampen, Fackeln usw.) ist mit äußerster Vorsicht zu verwenden. Jeder Stand muss ausreichend Sorge tragen, dass im Brandfalle schnellstens gelöscht werden kann! (gefüllte Holz-/ Wassereimer, Sand, Decken oder ein getarnter moderner Feuerlöscher).

Offenes Feuer ist nicht überall auf den ANNOTOPIA-Geländen möglich, teilweise sogar streng verboten. Im Zweifel besteht seitens jedes Teilnehmers die Pflicht, sich entsprechend zu erkundigen.

Feuerwache
Jeweils 2 Personen sind für die Feuerwache im eigenen Lager zuständig. Insbesondere nachts ist die Feuerwache aufrecht zu halten.

Gewandung / Kleidung / Kostüm
Diese sollte der von den Akteuren dargestellten Epoche, Figur, Zunft, Cosplay etc. entsprechen (inkl. Kopfbedeckung & Schuhwerk).
Bei den Schaukämpfen sind feste Schuhe mit Profil vorgeschrieben. Sollte von den Besuchern jemand die Lust verspüren, gewandet zu erscheinen, so ist er herzlich willkommen!!

Geschirr
Holzbretter, Holzlöffel, Steinzeug, Kuhhörner, Porzellan und ähnliches sind zulässig. Geschirr aus Plastik ist nicht erlaubt. Grundsätzlich wird in ANNOTOPIA großer Wert auf Nachhaltigkeit gelegt. Händler müssen entsprechende Mehrwegsysteme verwenden.

Grillen / Kochen
Feuer bitte nur in Feuerschalen oder Feuerkörben. Es ist in der Nähe ein Wassereimer bereitzustellen. Dieser sollte abgedeckt werden. Der Boden rund um die Feuerschale ist – je nach Wetterlage – 3 bis 4 mal täglich zu wässern. Es dürfen keine brennbaren Stoffe in der Nähe des Grills gelagert werden.
Gasflaschen dürfen nicht in der Nähe von offenen Feuerstellen abgestellt werden.
Bei offenem Feuer sind Feuerlöscher Pflicht, sollten jedoch für die Besucher nicht sichtbar platziert werden.

Handy / Notebooks
Handys und Notebooks/Laptops dürfen nur hinter den Kulissen, für die Besucher nicht wahrnehmbar, verwendet werden ODER müssen entsprechend der Darstellung „getarnt sein!!

Hunde / Tiere
Hunde sind an der Leine zu führen. Die Sicherheit der Besucher geht vor. Ansonsten ist das geltende Tierschutzgesetz zu beachten. Ebenso sind die Hinterlassenschaften sofort zu beseitigen. Zugelassen sind alle Arten von Tieren, soweit sie nicht unter die Artenschutzgesetze fallen.

Info-/Festivalbüro
Im Festival- und Informationsbüro laufen alle Fäden zusammen. Wer Probleme, oder Wünsche hat, Auskünfte erbittet und Anregungen vortragen möchte, ist herzlich willkommen.

Mobiliar (Stühle, Bänke und Tische etc.)
Bitte ausschließlich dem Flair der Veranstaltung entsprechende Möbel verwenden.

Nachtruhe
Alle Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass es zu keiner Ruhestörung kommt. Denkt auch an eure Lagernachbarn und Anwohner, die evtl. schlafen möchten. Ab spätestens 01.00 Uhr sollten Musik, Gesang und lautstarke Unterhaltungen gleich welcher Art eingestellt werden!

Parken
Parkflächen werden für alle Teilnehmer auf eigens dafür ausgewiesenen Parkflächen auf oder in unmittelbarer Nähe des Geländes fuß nah zum Festival zugewiesen. Es ist zu beachten, dass keine Einfahrten zugeparkt werden und die Rettungswege freigehalten werden müssen.

Rauchen auf dem Gelände
Brennende Zigaretten bitte nicht achtlos wegwerfen (Brandgefahr durch Baumbestand und Stroh auf dem Gelände). Die Entsorgung der Zigarettenstummel sollte in eigens dafür mitgebrachten Behältnissen erfolgen.

Rücktritt von der Anmeldung
Mit der verbindlichen Vertragsunterzeichnung wurde zwischen Teilnehmer und Veranstalter ein formeller Vertrag zur Teilnahme geschlossen. Für alle Teilnehmer sind Rücktritte vom Vertrag bis 90 Tage vor dem Festival kostenfrei.

Gastro & Handel:
Für Rücktritte zwischen 89 und 30 Tage vor dem Festival werden 50% der vereinbarten Standgebühren fällig. Für Rücktritte ab 29 Tage vor dem Festival ist das Doppelte der vereinbarten Standgebühr zu zahlen. Eine Ausnahme stellt ausschließlich eine nachgewiesene Krankheit dar, die zur Verhinderung der Teilnahme führt. Der Nachweis muss bis spätestens drei Tage nach dem jeweiligen Veranstaltungsende erbracht werden. Für das Nichterscheinen auf dem Festival ohne vorherige schriftliche Abmeldung berechnet der Veranstalter dem bestätigten Teilnehmer das Doppelte der vereinbarten Standgebühr zzgl. eines Ausfallgeldes von 150 €. Alle Preise zzgl. 19 % MwSt.

Künstler:
Entfällt ein Künstler-Auftritt durch Verschulden des Künstlers, zahlt dieser dem Veranstalter eine Konventionalstrafe in Höhe des vereinbarten Bruttobetrags. Ist der Künstler oder ein Mitglied der Künstlergruppe durch Krankheit verhindert, so hat er dies unverzüglich mitzuteilen und durch ärztliches Attest nachzuweisen. Die Auftrittspflicht des Künstlers und die Vergütungspflicht des Veranstalters entfallen in diesem Fall.

Künstler, Gruppen, Lagerer, Sonstige:
Es gelten die o. g. Fristen ebenso: Bei Absagen oder Nichterscheinen fällt hierbei eine Ausfallpauschale von mindestens 250 € an (bzw. je nach Zeitpunkt 50 %). Diese entfällt nur bei nachweislicher Verhinderung durch Krankheit. Der Nachweis muss bis spätestens drei Tage nach dem jeweiligen Veranstaltungsende erbracht werden.

Sanitäre Anlagen  (Duschen – Toiletten)
Für alle Festival-Teilnehmer stehen während der Veranstaltungstage Toiletten sowie Duschen zur Verfügung. Für Besucher und Gäste gibt es separate Toilettenwagen.

Schaukämpfe / Turnierplatz
Schaukämpfe jeglicher Art sind nur auf den ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Die Akteure sind selbst für die Sicherheit ihrer Schaukampfvorführungen verantwortlich. Jugendlichen unter 16 Jahren ist das Schaukämpfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen der jeweiligen Gruppe erlaubt.

Sicherheit
Die Kontaktpersonen der jeweiligen Betreiber und Teilnehmergruppen sind für die Sicherheit in der Gruppe verantwortlich. Zeltabspannungen sind so zu sichern, dass insbesondere nachts eine Gefahr des Stolperns ausgeschlossen wird.

Stände
Sämtliche Teilnehmer, seien sie nun Vertreter des Handwerkes oder des Handels, sind für eine dem Ambiente passende Ausgestaltung, Dekoration und Beleuchtung ihres Standes selbst verantwortlich.
Für die Versorgung mit Speis und Trank gilt zusätzlich noch, dass selbstverständlich weder Einweggeschirr noch Büchsen oder Plastikflaschen herausgegeben werden dürfen.
noa bittet um eine möglichst kompakte Aufbauweise des Lagers oder Standes.
Der Stand muss während der Öffnungszeiten des Festivals sowie bei jedem Wetter geöffnet und besetzt sein und alle Handwerker sollten sich aktiv mit ihrem Handwerkszeug beschäftigen.
Alle Betreiber verpflichten sich, für ihre Angebote / Darbietungen die gesetzlichen Vorgaben (z. B. Lebensmittelhygiene, Unfallverhütung etc.) einzuhalten.
Weiterhin haften die Betreiber für Schäden gegenüber Dritten und auch noa die durch den Betrieb des Standes bzw. durch die Darstellung oder sonstigen Handlungen entstehen.
Alle Stände müssen grundsätzlich bis zum offiziellen Festival-Ende geöffnet sein. Sonderschließzeiten werden ggf. rechtzeitig und ausschließlich durch den Veranstalter bekannt gegeben.
Der Verkauf von Waren und Produkten ist nur zu den Öffnungszeiten des Festivals gestattet.

Standgebühren
Händler und Versorger sowie Handwerker, die ihre Produkte verkaufen, zahlen eine Standgebühr. Der Bewerber garantiert mit Abgabe seiner Bewerbung, dass er vertraglich nicht anderweitig gebunden ist. Er handelt eigenverantwortlich, d. h. Ansprüche Dritter sind an ihn persönlich zu richten. Der Bewerber ist berechtigt, im eigenen Namen zu handeln und erklärt sich zugleich verantwortlich für die Übernahme sämtlicher ihm selbst entstehender Kosten (incl. Standgebühr und eventueller Nebenkosten wie z. B. Brennholz, Strom etc.) im Rahmen der Veranstaltung.

Versicherung
Für die Veranstaltung schließt noa eine separate Veranstalterhaftpflichtversicherung ab.

Waffen
Zu einem Fantasy- Festival gehören als Ergänzung vieler Gewandungen & Kostüme auch Waffen. Natürlich gilt es immer, die Bestimmungen des deutschen Waffengesetzes zu beachten, bzw. im Grauzonenbereich (Dekorwaffen, Theaterwaffen, Sportwaffen und so genannte Schaukampfwaffen) Hausverstand einzusetzen und unsere Richtlinien einzuhalten!

Scharfe Waffen sind natürlich grundsätzlich verboten! (Ausnahme: Im Rahmen einer abgesicherten Vorführung nach Absprache mit noa. Auch so genannte „Bauernwaffen“ (Sensen, Mistgabeln, Dreschflegel) dürfen nur im Rahmen des Umzuges oder einer genehmigten Vorführung mitgeführt werden. Ansonsten sind sie sicher zu verwahren!

„Sportwaffen“ (wie z.B. Armbrust und Bogen) sind ausschließlich auf die Benutzung im abgesicherten Bereich an den jeweiligen Ständen, bzw. im Rahmen von Vorführungen beschränkt. Als Ergänzung zur Gewandung dürfen sie außerhalb dieser Zonen nur im entspannten Zustand mitgeführt werden.

Schaukampfwaffen (Schneide stärker als 2mm) sind auf Gruppen und Personen beschränkt, die auf einen Vertrag oder eine Absprache mit noa verweisen können. Privatpersonen, die als Gewandete unser Festbesuchen und eine solche Waffe mitführen, müssen an der Brücken-/Tunnelkontrolle einen Ausweisvorweisen, damit die Daten festgehalten werden können.

Diese Waffen werden nur im abgesperrten Bereich in so genannten Schaukämpfen vorgeführt, bzw. bei Umzügen oder ähnlichen Auftritten gezeigt. Die Besitzer dieser Waffen müssen 18 Jahre alt sein. Der Waffenträger darf diese Waffen nicht im alkoholisierten Zustand mit sich führen, bzw. ist für ihre sichere Verwahrung verantwortlich.

Da auch auf ANNOTOPIA Holzspielzeug in Waffenform für Kinder in Umlauf ist, weisen wir darauf hin, dass die Eltern für einen etwaigen Unfall, der damit geschieht, haften.
Sämtliche Waffen sind so aufzubewahren, dass sie vor dem Zugriff von unbefugten Dritten gesichert sind. Sollte es doch zum Diebstahl von Waffen kommen, so ist dies sofort der Festival-Leitung zu melden.

Warenangebot
Alle zum Kauf angebotenen oder ausgestellten Produkte sollten in Material, Form und Verarbeitung weitgehend der Veranstaltung (Kunst)- Handwerk entsprechen.

noa behält sich ein entsprechendes Einspruchsrecht vor. Alle Produktgruppen müssen bei der Bewerbung bzw. Anmeldung bekannt gegeben werden. Es besteht kein Exklusivrecht (Konkurrenzausschluss) für das Warenangebot. noa achtet darauf, dass ein ausgewogenes Warenangebot vorhanden ist und Stände mit gleichen Waren nicht nebeneinander stehen. Bei der Bewerbung nicht angegebene Waren können vom Verkauf ausgeschlossen werden.

Werbemittel
Außer Visitenkarten und Schriften zu Handwerk und Techniken sind Werbemittel nicht zugelassen (Ausnahme: Festival- und Informationsbüro).

Abschließendes
Bei Verstößen gegen die oben stehenden Vorgaben kann noa den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen und die Kaution / das Standgeld einbehalten.

noa haftet nicht für Ausfall oder Störung des Festes infolge höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung.

Die Festival-Ordnung ist den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gleichzusetzen und Bestandteil der Bestätigung zur Teilnahme an ANNOTOPIA.

© Stand 11/2023

Email

info@annotopia.eu

Telefon

05247 406120

Kontakt

noa entertainment GmbH
Elisabethstr. 31 • 33428 Harsewinkel
E-Mail: info@noa-entertainment.de
Tel.: 05247 406120
www.noa-entertainment.de

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